Kirchenwahlen in Michelbach und Unterschwarzach

Mehr Infos unter: www.kirchenwahlen.de.

Übersicht

24. Mai 2019: Pfarrerin Angelika Schmidt stellt Zeitplan für die anstehenden Kirchenwahlen vor

Pfarrerin Angelika Schmidt stellt auf der Michelbacher Gemeindeversammlung den Zeitplan für die anstehenden Kirchenwahlen vor: Demnach können von 14. Juli bis 28. September 2019 Vorschläge für Kandidaten im Pfarramt eingereicht werden. Die Wahlvorschläge werden geprüft und durch den Gemeindewahlausschuss ergänzt. Anfang Oktober werden die Wahlvorschläge im Gottesdienst bekannt gegeben. Vorstellung der Kandidierenden Anfang November. Gewählt wird vom 17. November bis 1. Dezember 2019.

Für Michelbach werden vier Älteste gewählt. Zwei weitere kann der KGR dazu berufen. Mehr Infos unter: www.kirchenwahlen.de. Dort finden Sie auch ein Formular für den Vorschlag eines Kandidaten. Soll jemand vorgeschlagen werden, sind zehn Unterschriften von Befürwortern auf dem Wahlvorschlagsformular notwendig. Auf dieser Homepage finden Sie außerdem weitere Informationen zu den Aufgaben von Kirchenältesten.

Neu bei den Kirchenwahlen 2019 ist, dass bereits Jugendliche im Alter von 16 Jahren Kirchenälteste werden können. Wählen dürfen Jugendliche ab 14 Jahren.

19. Juni 2019: Kirchenwahlen 2019

In diesem Jahr wählen wir neue Kirchenälteste. Dazu haben unsere beiden Kirchengemeinden jetzt jeweils einen Wahlausschuss gegründet. Sie werden ab Juli immer wieder in Gottesdiensten über den Sachstand informieren und auf Termine im Zusammenhang mit den Kirchenwahlen hinweisen.

Der Wahlzeitraum ist Sonntag, 17. November bis zum ersten Advent am Sonntag, den 1. Dezember 2019. In diesem Zeitraum können die Wahlbrief in die bereit gestellten Wahlbriefkästen eingeworfen werden. Die Wahlbriefe werden durch Austräger oder zusammen mit dem Gemeindebrief direkt zugestellt. Am 1. Advent werden die Stimmen öffentlich ausgezählt.

11. Juli 2019: Jetzt Kandidaten vorschlagen!

Ab jetzt bis 28. September 3019 können Kandidaten für die Kirchenwahlen zu den neuen Kirchengemeinderäten in Michelbach und Unterschwarzach vorgeschlagen werden. Wer sich selbst oder jemand anderen vorschlagen möchte, wende sich bitte ans Pfarramt oder an jemanden aus den beiden Wahlausschüssen. Wahlausschuss Unterschwarzach: Wolfgang Ebel, Ludwig Treibel, Ellen Davis. Michelbach: Rainer Herkert, Horst Schifferdecker, Sandra Klenk.

Der Kirchengemeinderat ist das Leitungsorgan der Kirchengemeinde und verwaltet den Haushalt. „Wir wollen unsere Gemeinden menschenfreundlich gestalten und fit machen für Denn es ist wichtig, dass auch so kleine Gemeinden wie Michelbach erhalten bleiben. Dazu arbeiten wir als Team zusammen und leben christliche Gemeinschaft vor. Verschiedene Interessen und Gaben sind herzlich willkommen“, so Pfarrerin Angelika Schmidt. „In den letzten Jahren hat sich viel getan in unseren Gemeinden. Für dieses Wirken Gottes laßt uns dankbar sein und Verantwortung übernehmen.“

27. August 2019: Mitteilung über das Wählerverzeichnis der Kirchengemeinde Unterschwarzach

Liebe Gemeindeglieder, für die am 1. Dezember 2019 stattfindende Wahl der Kirchenältesten wurde ein Wählerverzeichnis aufgestellt. Dieses wurde vom Gemeindewahlausschuss geprüft und in seiner Sitzung am 27. August 2019 geschlossen.

Das Wählerverzeichnis enthält die Namen aller wahlberechtigten Gemeindeglieder, deren Geburtsdatum und die Angabe des Hauptwohnsitzes (§§ 61 und 62 LWG).

Alle Wahlberechtigten haben ab Schließung des Wählerverzeichnisses das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer im Wählerverzeichnis eingetragenen personenbezogenen Daten zu prüfen.

Darüber hinaus haben Wahlberechtige zur Überprüfung der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen innerhalb einer Woche nach dieser Bekanntgabe ein Recht auf Auskunft, wenn sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.

Stellt ein wahlberechtigtes Gemeindeglied fest, dass es nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurde, kann es die Aufnahme durch den Gemeindewahlausschuss beantragen; diese kann bis zwei Wochen vor dem Wahltag – also bis zum 16. November 2019 erfolgen. Stellt ein Gemeindeglied fest, dass eine Person nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurde, kann es beim Gemeindewahlausschuss eine Korrektur des Wählerverzeichnisses anregen (§ 63 LWG).

Gegen die Aufnahme eines Gemeindeglieds in das Wählerverzeichnis kann jedes wahlberechtigte Gemeindeglied innerhalb einer Woche nach dieser Bekanntgabe bis zum 26. September 2019 beim Gemeindewahlausschuss schriftlich Einspruch einlegen. Die Einspruchsfrist ist gewahrt, wenn bis zum oben genannten Datum, ein Antrag auf Auskunft gestellt und innerhalb von drei Tagen nach Erteilung der Auskunft der Einspruch eingelegt wird. Der Einspruch kann nur damit begründet werden, dass die allgemeinen Voraussetzungen der Wählbarkeit (§§ 3 bis 4 LWG) nicht vorliegen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Anträge auf Auskunft und Einsprüche gegen die Wählerliste nach Ablauf der vorgenannten Frist unzulässig sind. Die Grundordnung und das Leitungs- und Wahlgesetz der Evangelischen Landeskirche in Baden können Sie über die Rechtssammlung online (www.kirchenrecht-baden.de) oder beim Pfarramt während der allgemeinen Sprechzeiten einsehen.

Schwarzach, den 27. August 2019

Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses für die Kirchengemeinde Unterschwarzach, Wolfram Ebel

26. September 2019: Information zur Kirchenwahl der ev. Kirchengemeinde Michelbach am 1. Dezember 2019

Das Wählerverzeichnis der evangelischen Kirchengemeinde Michelbach wurde vom Wahlausschuss geprüft und wird zum 26. September 2019 geschlossen. Das Wählerverzeichnis enthält alle wahlberechtigten Gemeindemitglieder, deren Geburtsdatum und die Angabe des Hauptwohnsitzes. Zu dem Wählerverzeichnis besteht eine Anfrage- und Einspruchsfrist von einer Woche, somit bis spätestens 3. Oktober 2019 beim Pfarramt der evangelischen Kirchengemeinde Michelbach. Stellt ein wahlberechtigtes Gemeindeglied fest, fest, dass es nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurde, kann es die Aufnahme durch den Gemeindewahlausschuss beantragen; diese kann bis zwei Wochen vor dem Wahltag – also bis zum 16. November 2019 erfolgen.

*Die Grundordnung und das Leitungs- und Wahlgesetz der Evangelischen Landeskirche in Baden kann über die Rechtssammlung online (www.kirchenrecht-baden.de) oder beim Pfarramt während der allgemeinen Sprechstunden eingesehen werden.

Michelbach, den 26. September 2019

Der Vorsitzende des Wahlausschusses der evangelischen Kirchengemeinde Michelbach, Rainer Herkert

Vorstellung der Kandidaten

In Unterschwarzach

  • In einer Gemeindeversammlung am Sonntag, den . November 2019 nach dem Gottesdienst um 10.00 Uhr
  • Es kandidieren: Andrea Braun, Katja Hetzler, Martin Kawlowski, Jens Knoblich, Marion Schlonga und Thomas Voigt.

In Michelbach

  • In einer Gemeindeversammlung am Sonntag, den 10. November 2019 nach dem Gottesdienst um 10.00 Uhr
  • Es kandidieren: Christa Hansal, Wolfgang Kiefer, Karl Lenz und Viola Lenz.

Unsere Kandidaten für die Kirchenwahlen gestalten Gemeinde der Zukunft!

Die Kandidaten in unseren beiden Kirchengemeinden wollen sich einbringen bei den Baumaßnahmen, durch dieses Ehrenamt Gott Danke sagen und ihm dienen, ihren Glauben ausdrücken, die Pfarrerin nicht allein da stehen lassen, die Kirchengemeinde am Leben erhalten, Jugendliche in die Kirche bringen, sich mit ihren Begabungen in die Gemeindearbeit einbringen. So die Äußerungen bei den Vorstellungen der Kandidierenden in den Gemeindeversammlungen.

Deshalb ist es wichtig, den per Post zugestellten Stimmzettel auszufüllen und samt unterschriebenem Wahlschein in eine der Urnen zu geben. Je mehr Menschen wählen, desto mehr wird sichtbar, dass die neuen Gemeindeleitungen einen Rückhalt in den Gemeinden haben.

Wahlurnen vom 17. November bis 1. Dezember 2019

Ab dem 17. November 2019 können Sie Ihre Wahlbriefe an folgenden Orten in die Wahlurnen einwerfen:

In Michelbach

  • Seniorenheim „Glück im Winkel“
  • Kindergarten Michelbach zu den Öffnungszeiten (-13.30 Uhr)
  • Textil Herkert
  • *Pfarramt
  • Ev. Kirche

In Unterschwarzach

  • Wildpark-Apotheke
  • Bürgerbüro KOMM-IN
  • Johannesdiakonie
  • am 1. Advent in der ev. Kirche

Kirchenwahlen jetzt am 17. November bis 1. Dezember

Vom 17. November bis 1. Advent 2019 werden in allen Kirchengemeinden unserer Landeskirche neue Älteste gewählt. Die Kirchenältesten entwickeln gemeinsam mit dem Pfarrer/der Pfarrerin die Gemeinde weiter, nehmen Wünsche und Anliegen aus der Gemeinde entgegen, leiten und verwalten die Aufgaben, Gruppen und Kreis und den Haushalt der Kirchengemeinde. Mit der Kirchenwahl geben Sie den Kandidaten eine Stimme, denen Sie vertrauen.

Anders als bei den Kommunalwahlen ist es ein Wahl-Zeitraum, in dem die Stimmen angegeben werden können. Dafür stehen in den Orten Wahlurnen bereit. Die Wahlunterlagen gehen Ihnen per Post zu, um dem Datenschutz Rechnung zu tragen. Die Kosten für den Postversand trägt die Landeskirche.

Wählen darf, wer zum Zeitpunkt der Wahl das 14. Lebensjahr vollendet hat. Gewählt werden Kandidaten ab dem 16. Lebensjahr. In den zugesendeten Wahlunterlagen befindet sich auch eine Gebrauchsanweisung, wie zu wählen ist.

Auf dem Stimmzettel ist vermerkt, wie viele Stimmen vergeben werden können. Stimmzettel bitte ausfüllen und in den blauen Briefumschlag stecken. Verschließen. Dann den beigefügten Wahlschein unterschreiben. Auf ihm steht eine Briefwahlschein-Nummer. Die ist wichtig für den Wahlausschuss, der dann später die Wahlscheine mit der Wählerliste abgleicht- so wie es auch bei Kommunalwahlen der Fall ist.

Da es sich bei den Kirchenwahlen aber um eine reine Briefwahl handelt, bitte den unterschriebenen Wahlschein und den blauen Wahlumschlag in den roten Umschlag stecken und verschließen. Dieser gefüllte, rote Umschlag sollte dann in einer der Urnen landen oder im Briefkasten des Pfarramtes. Der rote Umschlag kann auch frankiert und an das Pfarramt gesendet werden. Wichtig ist, den Wahlzeitraum zu beachten: 17. 11.-1.12.2019.

Am 1. Dezember werden die Stimmen um 13 Uhr ausgezählt. In Unterschwarzach in der Krone. In Michelbach im Pfarrhaus. Mehr Infos im Pfarramt und auch auf: www.kirchenwahlen.de.

Einführung der neuen Kirchengemeinderäte

Liebe Gemeinde, feiert mit uns die Einführung der neuen Kirchengemeinderäte in Michelbach und Unterschwarzach. Sie werden in den kommenden sechs Jahren unsere Gemeinden leiten, danach suchen, was für uns das Beste ist und unsere Gemeinden in die Zukunft führen. In Unterschwarzach feiern wir anschließend in einem Raum in der Schwarzachhalle. In Michelbach feiern wir im Pfarrhaus. Hier werden die Kigo-Väter grillen. Alle sind herzlich eingeladen.